Der Pilot benötigt einen Pilotenschein, wie für jedes andere zulassungspflichtige Luftfahrzeug auch. Hier handelt es sich um die Lizenz BPL. Es empfiehlt sich, zusätzlich eine Prüfung für den Flugsprechfunk abzulegen.
Ballonfahrten Allgäu Bodensee
Helmut Seitz - Erfahrung seit 1989
Luftfahrtunternehmen RP Stuttgart Ref. Nr. DE.BW.BOP.016