Es gibt luftfahrttechnische Einschränkungen: Militärische und zivile Verkehrsflughäfen, sowie Truppenübungsplätze sind beispielsweise verboten. Ansonsten darf man überall starten und landen. Anfänger dürfen allerdings die ersten 50 Stunden nur von Flugplätzen und genehmigten Startplätzen aus starten. Danach ist man nicht mehr gebunden, sofern man sich mit dem Grundstückseigentümer abgestimmt hat.
Ballonfahrten Allgäu Bodensee
Helmut Seitz - Erfahrung seit 1989
Luftfahrtunternehmen RP Stuttgart Ref. Nr. DE.BW.BOP.016