Das Luftrecht beschränkt die Höhe im Normalfall auf 3.300 Meter. Danach braucht man ab 20minütiger Verweildauer Sauerstoff.
Ballonfahrten Allgäu Bodensee
Helmut Seitz - Erfahrung seit 1989
Luftfahrtunternehmen RP Stuttgart Ref. Nr. DE.BW.BOP.016
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Fragen und Antworten
Das Luftrecht beschränkt die Höhe im Normalfall auf 3.300 Meter. Danach braucht man ab 20minütiger Verweildauer Sauerstoff.
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